21.12.2011

"Göttinger"-Töpfe verletzen keine Patente


Unsere "Göttinger"-Töpfe verletzen keine Patente

Von unseren Kunden haben wir leider in den letzten Wochen hören müssen, dass im Markt Unsicherheit darüber besteht, ob unsere "Göttinger"-Töpfe mit Fließhilfen eine Verletzung eines im Jahr 2011 erteilten Patents der Handelsonderneming van Krimpen B.V. ("van Krimpen") darstellen.

Wir können allen unseren Kunden hiermit versichern, dass wir bereits seit dem Jahr 1979 in der Vorreiterfunktion "Göttinger"-Töpfe mit Fließhilfen entwickelt und erfolgreich verkauft haben.

Wir haben diese Töpfe also vor van Krimpen rechtmäßig hergestellt und verkauft und dies wird sich auch in Zukunft nicht ändern.

Sollte Ihnen gegenüber also etwas Gegenteiliges geäußert werden, bitten wir Sie, uns darüber umgehend zu informieren.

Wir haben die tatsächliche und rechtliche Situation durch die Patentanwaltskanzlei REHBERG HÜPPE + PARTNER prüfen lassen und diese ist zu dem Ergebnis gelangt, dass wir ein Weiterbenutzungsrecht besitzen und das europäische Patents
EP 1 842 416 und parallele Schutzrechte von van Krimpen nicht rechtsbeständig sind. Bei einem Vorgehen aus diesen Patenten muss van Krimpen daher mit gerichtlichen Maßnahmen und u. a. mit Schadenersatzforderungen rechnen.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne auch an unsere Patentanwaltskanzlei wenden.

Es spricht also für Sie überhaupt nichts dagegen, unsere seit vielen Jahren bewährten "Göttinger"-Töpfe jetzt und zukünftig zu bestellen und zu benutzen.

Unsere "Göttinger"-Töpfe sind das ORIGINAL und werden es auch bleiben.